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GebührenrechnerDas GNotKG bringt im Büroablauf einige Erleichterungen mit sich. Insbesondere müssen keine Kostenberechnungen mehr auf Ausfertigungen und Beglaubigungsvermerke aufgebracht werden: § 154 Abs. 3 Sätze 2 und 3 KostO werden nicht übernommen. Dennoch ist für eine effiziente kostenrechtliche Abwicklung der notariellen Amtsgeschäfts eine leistungsfähige Kostensoftware besonders wichtig. Zur schnellen Ermittlung einer Wertgebühr steht ein Excel-Gebührenrechner zur Verfügung: GNotKG Gebührenrechner Tabelle B download Die Sicherheitsstufe für die Ausführung der Berechnungsmakros muss niedriger als "hoch" eingestellt werden, damit die Berechnungen funktionieren. Der Rechner erlaubt im zweiten Reiter auch Vergleichsberechnungen nach § 94 GNotKG.
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